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WALLDORF: Actris AG plant Squeeze-Out

Nach erfolgter Ausgliederung und dem Verkauf ihrer Getränkebeteiligungen (u.a. Eichbaum Brauerei, Mannheim, und Park & Bellheimer Brauereien, Primasens) plant die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG ihre Minderheitsaktionäre durch ein sogenanntes Squeeze-Out aus dem Unternehmen auszuschliessen. Die ACTRIS Beteiligungs GmbH&Co. KG, Walldorf, hat gegenüber dem Vorstand der ACTRIS AG mit Schreiben vom 24. Februar 2010 unter Berufung darauf, dass ihr ca. 98,25 % des Grundkapitals der ACTRIS AG gehören, verlangt, unverzüglich eine Hauptversammlung der ACTRIS AG einzuberufen, um auf dieser gem. § 327 a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH&Co. KG zu beschließen.

Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer (nicht notwendigerweise börsennotierten) Aktiengesellschaft. Das aktienrechtliche Squeeze-out im Gesellschaftsrecht ist in Deutschland durch die §§ 327a – 327f AktG zum 1. Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Seit dem 14. Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem mit den §§ 39a-c WpÜG das übernahmerechtliche Squeeze-out eingeführt.


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