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WALDSHUT: Anzeige wegen Ladendiebstahls weil Kunde Bier nach 22 Uhr kaufen will

Ein kurioser Fall von Ladendiebstahl ereignete sich dieser Tage in Waldshut-Tiengen, einer Kreisstadt im Südwesten Baden-Württembergs nahe der Schweizer Grenze. Ein Kunde, der wenige Minuten nach 22 Uhr in einem Discounter acht Flaschen Bier kaufen wollte, wurde wegen Ladendiebstahls angezeigt und erhielt ein einjähriges Hausverbot, obwohl er bereit war, die Ware zu bezahlen und der Kassiererin das Geld hinlegte. Der Grund war die elektronische Warenkasse, die wegen des nächtlichen Verkaufsverbots für Alkohol die Ware nicht mehr einscannen konnte. Als die Kassiererin daraufhin nur die restlichen Waren einbuchen wollte und den Kunden aufforderte das Bier im Laden zurückzulassen, weigerte sich dieser, das Bier herauszugeben. Die herbeigerufene Polizei erstattete daraufhin Anzeige wegen Ladendiebstahls und sprach das Hausbverbot aus.


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