SCHWEIZ: Einigung über Sozialplan für Cardinal-Angestellte
Die Modalitäten um die Schließung der Freiburger Cardinal Brauerei sind nun festgelegt. Der Sozialplan wurde nach harten Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Unia, der Personalvertretung und Feldschlösschen von allen Seiten genehmigt, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. Die Cardinal-Belegschaft habe bei einer Personalversammlung „praktisch einstimmig“ dem Verhandlungsergebnis mit der Feldschlösschen-Gruppe zugestimmt. „Die Entschlossenheit der Arbeitnehmenden sowie die breite Unterstützung aus der Bevölkerung – insbesondere anlässlich der Demonstration mit 3000 Teilnehmenden von Anfang September – haben ein gutes Ergebnis ermöglicht“, so die Gewerkschaft.
Mehr als die Hälfte der von der Kündigung betroffenen 75 Mitarbeiter erhalten mit der erzielten Einigung mit der Feldschlösschen-Gruppe eine „klare Perspektive“: 30 Personen profitieren von frühzeitigen Pensionierungen – das sind 12 Personen mehr als ursprünglich vorgesehen. Zudem wird mehr als ein Dutzend Arbeitnehmende am Standort Givisiez weiterbeschäftigt (gegenüber ursprünglich 3 Personen).
Der Sozialplan sieht laut Unia im Detail folgende Punkte vor:
- 30 Arbeitnehmende (geboren vor 1955) profitieren von einem vorzeitigen Altersrücktritt mit 60 Jahren. Die Bedingungen konnten im Rahmen der Verhandlungen deutlich verbessert werden.
- Personen, welche nicht innerhalb der Feldschlösschen-Gruppe weiterbeschäftigt werden, erhalten eine Abgangsentschädigung in der Höhe von durchschnittlich zehn, mindestens aber sechs Monatslöhnen – eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ersten Angebot von Feldschlösschen.
- Personen, welche die Feldschlösschen-Gruppe bereits vor der Einstellung der Produktion in Freiburg verlassen, erhalten eine Abgangsentschädigung in der Höhe von sechs Monatslöhnen.
- Arbeitnehmende mit Kindern, welche die Feldschlösschen-Gruppe verlassen, erhalten zudem eine Entschädigung von 4’000 Franken pro Kind.
- Arbeitnehmende, welche innerhalb der Feldschlösschen-Gruppe eine neue Arbeit annehmen, kommen in den Genuss eines umfangreichen Kündigungsschutzes. Arbeitnehmende, welche in Rheinfelden, Sitten oder Satigny weiterbeschäftigt werden, können während drei Jahren ihren Arbeitsweg mit zwei Stunden an die Arbeitszeit anrechnen.
- Die Reisespesen werden während drei Jahren vom Arbeitgeber übernommen.
- Die Umzugs-Entschädigungen für Arbeitnehmende, welche im Zusammenhang mit der Weiterbeschäftigung an einem neuen Standort ihren Wohnsitz wechseln, wurden erhöht.
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