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Rheinland-Pfalz – Missernte bei Braugersten-Anbau führt zu Diskussionen bei der Kontraktabwicklung

Die schwierigen Witterungsbedingungen während des Wachstums der Braugerste, haben in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus zu großen Problemen bei den Produzenten geführt. Da sie die an Handel und Mälzereien verkauften Mengen Braugerste nicht in passender Qualität ernten konnten, müssen die Vertragspartner auf dem Markt Deckungskäufe tätigen. Dabei entstehende Verluste werden den Landwirten in Rechnung gestellt.
Die unerwartet lange Trockenheit im Frühjahr hatte dafür gesorgt, dass die Braugerstenerträge je Hektar um bis zu 50% niedriger ausfielen und die Gerste sehr hohe Eiweißwerte aufwies. Daher war die geerntete Gerste vielfach für die Mälzereien und Brauereien nicht mehr zu gebrauchen und konnte nur als Futtergerste vermarktet werden.
„Viele Landwirte fühlen sich doppelt bestraft, da sie neben den Ernteproblemen nun zusätzliche Kosten durch Deckungskäufe hinnehmen sollen“, fasst Friedrich Ellerbrock, Bezirksgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., zusammen. Als Alternative zu den Deckungskäufen wird den Braugerstenproduzenten von den Handelspartnern angeboten, die aktuell fehlende Menge auf das Kontingent der Ernte im nächsten Jahr vorzutragen. Da die kommende Ernte günstiger angeboten wird, werden dafür jedoch Preisabschläge verlangt.
Das Risiko für Missernten ginge einseitig zu Lasten der Landwirte. Gegenwärtig wird im Alzeyer Haus der Landwirtschaft ein Rechtsverfahren vorbereitet, das klären soll, ob die große Trockenheit im Südwesten die Voraussetzungen der höheren Gewalt erfüllt. „Erst wenn die das Risiko für den ‚Katastrophenfall‘ gerecht verteilt wird, kann der Anbau von Braugerste auch künftig empfohlen werden“, sagt Ellerbrock.
Beim in Frankfurt ansässigen Mälzerbund sieht man die Sache etwas anders. „Eine schlechte Ernte allein ist noch keine höhere Gewalt“, lässt Geschäftsführer Michael Lerch keinen Zweifel daran aufkommen, dass man die Forderungen der Landwirte nicht erfüllen werde. „Das ist normales Betriebsrisiko“, fügt Lerch hinzu. Die Mälzereien seien ihrerseits vertragliche Verpflichtungen mit den Brauereien eingegangen.
In Gebieten mit besonders hohem Eiweißgehalt sollen vom Handel auch Braugerstenpartien mit bis zu 13 Prozent (statt üblich 11,5 Prozent) Eiweiß als kontraktliche Lieferung angenommen worden sein.
Brauer haben einer Verwendung von derart erhöhten Eiweißgehalten in der Gerste bisher nicht zugestimmt.


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