REGENSBURG: „Oberpfälzer Bierkönigin“ erhält gerichtliches Auftrittsverbot
Die „Oberpfälzer Bierkönigin“ darf nicht mehr zu Werbezwecken als „Oberpfälzer Bierkönigin“ auftreten. Dies verkündete das Landgericht Regensburg am Dienstag und gab damit der Loiflinger Hofmark Brauerei recht. Diese hatte eine Klage dagegen eingereicht hatte, dass die Majestät sich zwar ganz allgemein „Oberpfälzer“ Bierkönigin nennt, dabei aber nur zwei Brauereien vertrat, nämlich haupsächlich die Brauerei Bischofshof und gelegentlich die Klosterbrauerei Weltenburg. Deren Brauereidirektor Hermann Goß argumentierte dagegen und sagte, die Oberpfälzer Bierkönigin sei nicht die Regentin der gesamten Oberpfalz, sondern die Oberpfälzer Bierkönigin der Brauerei Bischofshof. Sie sei lediglich ein „Marketinginstrument“ welches sich die Brauerei schließlich „einiges kosten“ lasse.
Auslöser des Streites vor Gericht war, dass die Familienbrauerei Hofmark die „Oberpfälzer Bierkönigin“ zu einem Fest eingeladen hatte, jedoch eine Absage erteilt bekam. Die Königin sei nur für die brauereieigenen Veranstaltungen gedacht, so der Direktor der – zugegebenermaßen – oberpfälzer Brauerei Bischofshof. Bereits seit 15 Jahren veranstalte die Brauerei die Königinnen-Wahl und noch nie habe es Forderungen seitens anderer Brauereien gegeben, dass die Majestät und ihr Hofstaat für die ganze Oberpfalz da sein sollten, so wurde Goß zitiert.
Burkhardt Cording, Geschäftsführer der Hofmark Brauerei, sagte: „In der Oberpfalz gibt es etwa 70 Brauereien, ganz überwiegend sind es kleinere, seit Generationen von der Inhaberfamilie geführte, örtlich verankerte Unternehmen, die alle für ihre Region, die Authentizität und die Kultur der Oberpfalz und die breite Palette ihrer Biere wichtig sind.“ Eine Vertreterin, die sich „Oberpfälzer Bierkönigin“ nenne, müsse „die reiche Vielfalt aller Brauereien und aller Biere in der Oberpfalz repräsentieren. Keine Brauerei darf sich allein mit der ganzen Oberpfalz gleichsetzen und diesen Namen für sich allein beanspruchen“, so Cording. Dies fand auch die Landgerichtskammer und stellte fest, die „Oberpfälzer Bierkönigin“ – wie es der Name eigentlich aussage – sei für das Bier der gesamten Oberpfalz zuständig.
Walter König, Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, der seine Meinung zu dem Thema bereits im Sommer kundgetan hatte, stimmte zu und sagte, wenn der Name „Oberpfalz“ im Titel enthalten sei, müsse er auch für die gesamte Region gelten. Er selbst habe schon in der Jury zur Wahl gesessen, doch dass die „Königin“ nicht die ganze Oberpfalz vertrete, sondern nur zwei Unternehmen, sei ihm neu, so der Vertreter der Bayerischen Brauer. Der gesunde Menschenverstand sage einem, dass die Oberpfälzer Bierkönigin die Vertreterin der Gesamtregion sei.
Nach dem Urteil des Gerichts vom Dienstag nun, dürfen „die Frauen nicht mehr zu Werbezwecken als ,Oberpfälzer’ Bierköniginnen auftreten“. Nur, wenn klar erkennbar sei, welche Brauerei die Königin vertrete, sei dies erlaubt, so das Gericht.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Brauerei Bischofshof steht es frei in Berufung zu gehen. Ob sie dies tun wird steht derzeit wohl noch nicht fest.
Die Hofmark Brauerei KG ist eine mittelständische Brauerei, die jährlich etwa 10.000 hl Bier braut und abfüllt. Sie befindet sich in Loifling bei Cham und ist dort eines der größeren Unternehmen. Die Eheleute Dr. Claudia und Burkhart Cording führen heute die Brauerei in dritter Generation.
Die dokumentierte Geschichte der Brauerei Bischofshof lässt sich bis ins Jahr 1649 zurückverfolgen. Damals gründete Fürstbischof Wilhelm Graf von Wartenberg die Brauerei in unmittelbarer Nachbarschaft zum Regensburger Dom. Zwischen 1908 bis 1910 wurde die Brauerei in den Westen der Stadt, in den Stadtteil „Margaretenau” verlegt und dabei völlig neu gebaut und ausgestattet. Die unmittelbare Nähe zum Dom sowie die angrenzenden historischen Bauwerke verhinderten am alten Standort eine Erweiterung der Brauerei. Außerdem führt und verwaltet Bischofshof die Klosterbrauerei Weltenburg in Kelheim.
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