NEUZELLE: Klosterbrauerei Neuzelle verstößt gegen Werberegeln
Die Klosterbrauerei Neuzelle GmbH, Privatbrauerei in Brandenburg, wurde vom Deutschen Werberat wegen einzelner Produktbezeichnungen und Werbeaussagen öffentlich gerügt. Unter anderem wirbt das Unternehmen auf seiner Internetseite für sein alkoholhaltiges Bier „Seelsorger“ mit dem Text: „Ein flüssiger Seelsorger, der so manche Lasten des Alltags vergessen lässt“. So etwas kann der Werberat selbstverständlich nicht durchgehen lassen und sagt, damit verstoße die Brauerei gegen Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. Produktbezeichnung und Werbung erweckten den Eindruck, das Getränk habe eine tröstliche und beruhigende Wirkung auf den Gemütszustand des Konsumenten. Das aber widerspräche den für die gesamte Alkoholwirtschaft geltenden Grundsätzen des Werberats. Diese besagen, Werbung für diesen Produktbereich soll keine Aussagen in Zusammenhang mit „Beseitigung oder Linderung von Angstzuständen und von psycho-sozialen Konflikten“ enthalten.
Auch die Bezeichnung „Marathon Bier“ und dessen Versprechen „Marathon entspannt nach getaner Arbeit“ sowie der Hinweis auf den Inhaltsstoff L-Carnitin, das „für die normalen Lebensprozesse des Organismus erforderlich“ sei, stießen auf Kritik. Produktname und Werbetext legten die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Abbau von körperlichen Belastungsfaktoren in Folge des Konsums dieses Bieres nahe. Auch diese Werbeform stehe nicht im Einklang mit den Werberegeln, so ein Werberatssprecher.
Die Brauerei vertreibt auch andere „Wellness-Biere“ wie das „Anti-Aging-Bier“, „Das Bier der Schönheit und Vitalität“, oder ein „Badebier“, in dem man baden kann, das man aber auch trinken könne.
Im Jahr 2005 lag die Klosterbrauerei Neuzelle mit dem Land Brandenburg im Clinch. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht der Klage der brandenburgischen Brauerei auf „Ausnahme vom deutschen Reinheitsgebot“ stattgegeben und ihr die Herstellung eines unter Abweichung vom deutschen Reinheitsgebot gebrauten Bieres und dessen Vertrieb unter der Bezeichnung „Bier" genehmigt. Die Brauerei braute unter Verwendung von Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser ein untergäriges Schwarzbier, dem sie nach erfolgter Filtrierung Invertzuckersirup zusetzte. Ihren Antrag, ihr die Herstellung dieses Getränks und sein Inverkehrbringen als Bier zu genehmigen, lehnte das Land damals ab. Zur Begründung hieß es, als Bier dürften untergärige Getränke nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie – gemäß dem deutschen Reinheitsgebot – ausschließlich aus Gerstenmalz, Wasser, Hopfen und Hefe hergestellt seien. Demgegenüber berief sich die Brauerei auf eine Bestimmung, nach der die Herstellung „besonderer Biere“ zugelassen werden kann und bekam letztendlich vom Bundesverwaltungsgericht Recht.
Die Brauerei, die eine Kapazität von 40.000 hl hat und 43 Mitarbeiter beschäftigt, vertreibt ihr Bier auch online. Doch nicht nur diesen Vertriebsweg geht das Unternehmen. Neben Getränkefachgroßhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Spezialitätenhandel, Klosterladen, Online-Laden und Paketversand, zählen nach Brauerei-Angaben auch Apotheken, Reformhäuser und Kur- und Wellnesseinrichtungen, zu den Vertriebskanälen für die Biere.
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