| AUGSBURG: Brauhaus Riegele muss mehrere hunderttausend Euro Bußgeld zahlen |
| Donnerstag, 4. März 2010 | |
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Die Augsburger Brauerei Riegele muss ein Bußgeld von mehreren hunderttausend Euro an die Stadt zahlen, weil Riegele ohne Genehmigung auf dem denkmalgeschützten Gelände der Brauerei Erdarbeiten vorgenommen hatte. Auf dem Areal, auf dem Riegele eine neue Lagerfläche für Leergut entstehen lassen wollte, werden wichtige archäologische Funde vermutet. In einem weiteren Bescheid wird der Chef des Brauhauses Riegele, Dr. Sebastian Priller, als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter auch persönlich zur Kasse gebeten. Eine konkrete Summe wurde nicht genannt. Die Brauerei habe gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. Die Forderungen der Stadt seien extrem überzogen, so Priller, sie stünden in keinem Verhältnis zur Bausumme von rund 30 000 Euro.
Hintergrund ist, dass die Archäologen auf dem Gelände der Brauerei wichtige römische Funde vermuten. In solch einem Fall gilt das Denkmalschutzgesetz. Bauherren brauchen eine Erlaubnis, wenn sie auf einem Grundstück Erdarbeiten durchführen lassen, auf dem möglicherweise Bodendenkmäler zu finden sind. Diese Erlaubnis hatte Riegele jedoch nicht eingeholt, als Ende letzten Jahres die neue Lagerfläche ohne vorherige archäologische Untersuchung angelegt werden sollte. Von der Stadt wurden daraufhin im Dezember die bereits laufenden Bauarbeiten eingestellt. Nach dem Baustopp sei nun ordnungsgemäß ein Bauantrag für den neuen Lagerplatz eingereicht worden. Nach Einschätzung von Fachleuten dürfte Riegele demnächst die Genehmigung für die Pflasterung erhalten. Seit fünf Generationen ist das Brauhaus Riegele in den Händen der Familie Riegele-Priller. |