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SCHWEIZ: „Keineken“ wird zu „(B)Engel-Bräu“ |
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26.01.2010. |
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Der Engelberger Verein Keineken teilte mit, er werde die vom Obwaldner Gerichtspräsidenten am 13. Januar 2010 erlassene Verfügung umsetzen und weiterhin keine Biere oder andere Artikel mit dem Schriftzug „Keineken“ in Umlauf bringen. Damit ist die Marke „Keineken“ zwar weg, doch der Bierverein hat die beschlagnahmten 1200 Flaschen Amber-Bier zurückerhalten. Nach der verlorenen Justizschlacht gegen Heineken und dem Verbot der Marke „Keineken“ waren sowohl das Bier als auch die Gläser von den Behörden beschlagnahmt worden. Die Mitglieder sollen das Bier nun unter dem neuen Namen „(B)Engel-Bräu“ kaufen können. Der Verein Keineken hatte gesagt,, er werde mit den zuständigen Obwaldner Behörden einen Weg suchen, um die beschlagnahmten Biere und Gläser zu retten und deren Vernichtung zu verhindern, ohne gegen die Verfügung zu verstossen.
Der Verein Keineken ist zwar immer noch überzeugt, dass die Beschlagnahmung der Biere und Gläser unverhältnismässig war, da die Keineken-Verantwortlichen noch vor der superprovisorischen Verfügung einen freiwilligen Verkaufs- und Ausschankverzicht angeboten hatten. Der Verein Keineken habe jedoch vor allem auch aus finanziellen Gründen auf einen Rekurs gegen den Gerichtsentscheid und auf die Prüfung der Verhältnismässigkeit der Beschlagnahmung in nächster Instanz verzichtet.
Auch der Verein „Keineken“ wird nicht weitergeführt. „Wir haben nicht nur ein Verkaufsverbot für Keineken erhalten, sondern auch ein Werbeverbot“, so Conrad Engler, Präsident des Vereins „Keineken“. Unter diesen Umständen sei es schwierig, weitere Mitglieder anzuwerben. Er hofft, dass sich die bisherigen Anhänger dem im August 2009 gegründeten Verein „Engelberger Klosterbräu“ anschliessen werden. |