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GROSSBRITANNIEN: AB InBev und Budvar dürfen beide Budweiser-Marke benutzen

Der Streit um die Nutzung der Marke “Budweiser” in Großbritannien ist unentschieden ausgegangen: Sowohl das tschechische Original Budvar-Bier als auch das amerikanische Budweiser dürfen im Vereinigten Königreich künftig den gleichen Markennamen nutzen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Damit bestätigte das höchste europäische Gericht die Rechtsprechung englischer Gerichte aus dem Jahr 2000.

Am 18.Mai 2005, einen Tag vor dem Ende der Berufungsfrist  hatte die amerikanische Firma Anheuser Busch, die später im Konzern AB InBev aufgegangen war, Berufung gegen das englische Urteil eingelegt mit der Begründung, dass ihre Warenzeichenanmeldung für “Budweiser” zuerst erfolgt war. Obwohl AB InBev das Markenrecht für “Budweiser” in 23 von 27 EU-Staaten inne hat und sich dieses nun in Großbritannien mit dem tschechischen Underdog teilen muss, kommentierte der Braugigant das Urteil positiv: Man sei erfreut mit dem Urteil des Gerichts, da dieses die Registrierung von “Budweiser” durch den tschechischen Konkurrenten nicht geduldet habe.


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