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EINBECK: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung der Einbecker Brauhaus AG

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG vom 12. Juli 2011 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Bareinlagen von Euro 5.767.200,00 um Euro 961.200,00 auf Euro 6.728.400,00 durch Ausgabe von 360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien zu erhöhen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festsetzen kann. Dazu gehört auch der Bezugspreis, zu dem die Aktionäre die neuen Aktien beziehen können.

Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 27. Juli 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. Juli 2011 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.767.200,00 um EUR 961.200,00 auf EUR 6.728.400,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 360.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,67 je Aktie (die ”neuen Aktien”) zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis beträgt EUR 11,00 je neuer Aktie.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die neuen Aktien von der Süddeutschen Aktienbank AG, Stuttgart, zum Ausgabebetrag von EUR 2,67 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht). Die Süddeutsche Aktienbank AG, Stuttgart, ist verpflichtet, die neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 6:1 zu einem Bezugspreis von EUR 11,00 je Aktie zum Bezug anzubieten und den erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen.

Die Bezugsfrist der Aktionäre läuft vom 29. Juli bis 12. August 2011 (einschließlich).

Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE 000A1K08P8) wird weder von der Gesellschaft noch von der Süddeutschen Aktienbank AG, Stuttgart, oder der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, organisiert. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Aktionäre der Gesellschaft haben sich zur Zeichnung verbleibender Aktien, die nicht von Aktionären im Rahmen des Bezugsangebotes erworben werden, verpflichtet.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an der Börse Hannover zugelassen werden.

 


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