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DEUTSCHLAND: Aral widerruft Alkoholverkauf gegen Vorkasse

Um das nächtliche Alkoholverbot zu umgehen, hatte die Tankstellenkette Aral seit 1. März die Regelung eingeführt, alkoholische Getränke zu normalen Verkaufszeiten zu verkaufen und die Abholung bei Bedarf, z.B. auch nachts zuzulassen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat daraufhin «skrupellose Tankstellenbetreiber» kritisiert. Polizeibeamte, die zu nächtlichen Schlägereien Betrunkener gerufen würden, müssten dann die Folgen dieses Praxis ausbaden. Nachdem sich die Beschwerden von Polizei und Politik gehäuft hatten, rudert Aral nun zurück und rät seinen Tankstellenbetreibern, den Vorverkauf zu stoppen. Die Umsetzung der Maßnahme liegt allerdings im Ermessen eines jeden Tankstellenbetreibers.

Das Verbot, Alkohol außerhalb von Gaststätten zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr zu verkaufen, wurde erlassen, um den nächtlichen "Saufgelagen" vieler Jugendlicher Einhalt zu gebieten. Eine Ausnahme gilt aber immer noch für alle Tankstellen, die nebenher noch eine Gaststätte betreiben. Das nächste Schlupfloch für Tankstellenbetreiber scheint daher offen zu stehen.


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