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BAYERN: Bayerischer Brauerbund unterliegt in Brüssel im Markenstreit gegen niederländische Bavaria-Brauerei

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mittwoch, darf der Bayerische Brauerbund der niederländischen Brauerei Bavaria NV nicht verbieten, ihr Bier unter dieser Marke zu verkaufen. Wie die Richter feststellten hat die niederländische Brauerei den Markennamen Bavaria eintragen lassen, bevor die Ursprungsbezeichnung „Bayerisches Bier“ geschützt wurde (Rechtssache C-120/08). Strittig war die Frage, ob der Schutz für die geographische Bezeichnung “Bayerisches Bier” bereits mit der Beantragung im Jahr 1993 und damit zwei Jahre vor der Eintragung des Markennamens Bavaria durch die Niederländer oder erst mit der entgültigen Entscheidung im Jahr 2000, also fünf Jahre nach den Holländern in Kraft getreten ist. Dies entschied der EuGH nun zu Gunsten der Niederländer, da der “Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eintragung der Ursprungsbezeichnung” entscheidend sei.

Die endgültige Entscheidung muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe treffen. Da die Bundesrichter aber das Urteil aus Brüssel nicht ignorieren können, wird davon ausgegangen, dass der Markenschutz der niederländischen Bavaria NV auch weiterhin Bestand hat.

Immerhin ist anzumerken, dass die Holländer ihr Bier bereits seit 1925 Bavaria nennen. Noch älter ist die von Deutschen gegründete Brauerei Bavaria S.A. in Kolumbien, die heute zum Braugiganten SABMiller gehört. Und auch in Hamburg gab es bis zum Jahr 2003 die Bavaria-St. Pauli-Brauerei, deren Biere aber überwiegend unter dem Namen Astra verkauft wurden.

Der Bayerische Brauerbund sprach in einer ersten Reaktion auf das Urteil davon, dass es zu einer Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ in das EU-Register geschützter geographischer Angaben erst nach einem langwierigen Verfahren im Juli 2001 “aufgrund erheblicher Widerstände vor allem seitens der Niederlande”  gekommen sei.

Der Bayerische Brauerbund versteht dieses Urteil so, dass eine im Verlauf des Anmeldeverfahrens der geographischen Angabe eingetragene Marke bis zum Zeitpunkt der Eintragung der geographischen Angabe zwar nach nationalem Recht gelöscht werden konnte, dass aber mit ihrer Eintragung ein solcher Anspruch nach EU-Recht möglicherweise entfallen ist. Andererseits schliesst das EU-Recht aber das Recht zur Benutzung einer solchen Marke eindeutig aus. Die Vermarktung holländischen Bieres unter der Marke „BAVARIA Holland Beer“ bleibt damit in Deutschland ausgeschlossen.


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