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ÖSTERREICH: Ermittlung gegen Großbrauereien wegen Preisabsprache beim Fassbier

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat ein Ermittlungsverfahren gegen mehrer österreichische Großbrauereien wegen angeblicher Preisabsprachen beim Fassbier eingeleitet. Den Wettbewerbshütern fiel auf, dass der Liter Fassbier um fünfzig Prozent mehr kostet als vergleichbares Flaschenbier. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren anscheinend eine Beschwerde von Cash&Carry-Märkten der großen Handelsketten, die sich über eine schleppende Belieferung mit Fassbier beklagten. Darin wurde ein Schutz der brauereieigenen Vertriebstöchter und des weitgehenden abgeschirmten Marktes für Fassbier gesehen.

Die Brauereien wiederum kontern, dass im Fassbierpreis nicht nur die reinen Herstell- und Abfüllkosten enthalten sind, sondern zum überwiegenden Teil auch Vertriebskosten. Viele Gastwirte forderten von der Brauerei die Finanzierung der Schank- und Kühltechnik, Einrichtung und Gläser, die über den höheren Bierpreis zurückgeführt werden müssten. Zudem sei der personelle Aufwand bei der Betreuung der Gastronomie deutlich höher als im Handel.


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