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ÖSTERREICH: Brau Union und Hirt weisen Vorwurf über Preisabsprachen vehement zurück

“Medienberichte über allgemeine Preisabsprachen bei Fassbier entbehren jeder Grundlage”, wies die Brau Union Österreich (BUÖ) diesen Vorwurf am Montag mit Vehemenz zurück. Der durch die Berichte von vergangener Woche entstandene Eindruck, dass es in Österreich über viele Jahre unter Beteiligung der Brau Union Preisabsprachen bei Fassbier gegeben habe, sei “unrichtig und irreführend”.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hatte den Berichten zufolge Verdachtsmomente wegen Preisabsprachen bestätigt. Die BUÖ teilte weiter mit, sie bedauere, “dass Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in einer für den Vertrieb von Fassbier völlig untergeordneten Vertriebsschiene (C&C Märkte) zum Anlass genommen werden, um einen Pauschalverdacht zu konstruieren”. Weder habe die BUÖ mit anderen Marktteilnehmern Preisabsprachen getroffen, um die Fassbierpreise in Österreich künstlich hoch zu halten, noch würden die Fassbierpreise der BUÖ pro Liter Bier um 70% über den Preisen von Flaschenbier liegen.

Bei der BUÖ würden die tatsächlichen Preisunterschiede zwischen Fass- und Flaschenbier “deutlich unter 70%” liegen. Die Unterschiede hätten vielmehr folgende Gründe: die höheren Kosten bei der Belieferung und bei der Rückholung des Leergebindes, die Kosten bei der Schanktechnik und beim Schankservice, die Kosten für die Lieferung von Kohlensäure (Gefahrengut!) und natürlich die Kosten, die durch die umfangreiche Markenpflege bzw. Ausstattung der Gastronomie entstehen (z.B. Gläser, Tischaufsteller, Bierschilder und Gartenleuchten sowie Bierdeckel), die letztlich auch dem jeweiligen Gastronomiebetrieb zu Gute kämen. Die BUÖ sei weiterhin der Herstellung hochqualitativer Markenbiere verpflichtet und vertreibe keine anonymen Handelsmarken, so das Unternehmen mit Nachdruck.

“In Bezug auf den Vorwurf der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), der Nichtbelieferung von C&C Märkten mit Fassbier”, arbeite das Unternehmen mit der Behörde an der Aufklärung des Sachverhalts zusammen. Richtig sei, dass im Jahr 1999 ein Beschluss im Brauereiverband gefasst wurde, C&C Märkte nicht mit Fassbier zu beliefern. Dieser Beschluss wird von der BWB als kartellrechtswidrig angesehen. Hintergrund des damaligen Beschlusses seien jedoch – aus Sicht von BUÖ – primär Qualitätsbedenken gewesen. Die BUÖ ist der Meinung, dass durch klassische C&C Märkte ohne personalisiertes Zustellservice die Qualitätsanforderungen des Fassbiervertriebs in der Regel nicht oder nicht ausreichend sichergestellt seien und dass bei einem Vertrieb durch C&C für die Gastronomie, für die Fassbier-Liebhaber und für die Biermarken der BUÖ “großer Schaden” entstehen könne.

Trotz des Verbandsbeschlusses aus dem Jahre 1999 habe die BUÖ in begründeten Einzelfällen Fassbier stets auch an C&C Märkte geliefert (insbesondere an regionale C&C Märkte), wenn in Hinblick auf die Qualität keine Bedenken bestanden hätten. Auch seien immer alle C&C Restaurants mit Fassbier beliefert worden. Ebenso sei Fassbier in kleineren Gebinden für Letztverbraucher an C&C geliefert worden. “Der Standpunkt der BUÖ war und ist klar: sollten C&C Unternehmen alle Qualitätskriterien erfüllen, werden wir zu adäquaten Preisen unser Marken-Fassbier liefern”, so die Reaktion der BUÖ.

“Für mich als Generaldirektor der Brau Union Österreich wird Vielfalt, Bierqualität, Lebensmittelhygiene und Ausschankqualität, pünktliche und perfekte Lieferung bis in den Bierlagerraum für unsere Gastwirte und für alle Kunden in der Gastronomie zu marktkonformen und transparenten Preisen auch in der Zukunft höchste Priorität haben. Die derzeitige Verunsicherung unserer Konsumenten ist für mich in höchstem Maße unerfreulich und ungerechtfertigt. Daher werden wir gemeinsam mit der BWB mit aller Offenheit versuchen, die Vorwürfe im C&C Bereich zu entkräften, aber auch mit allen Mitteln ungerechtfertigte Anschuldigungen – wie den Vorwurf von Preisabsprachen bei Fassbier – zurückweisen“, erklärte Dr. Markus Liebl, Generaldirektor der BUÖ.

 

Auch Brauerei Hirt weist Vorwürfe strikt zurück; hat Kronzeugenregelung nicht in Anspruch genommen

Auch die Brauerei Hirt wies die Vorwürfe über Preisabsprachen deutlich zurück. Dietmar Kert, Geschäftsführer der Kärntner Brauerei, die die zweitälteste Privatbrauerei Österreichs und als einzige Brauerei Kärntens zu 100% im Privatbesitz ist, sagte in einem Fernsehinterview dazu: “Diese Vorwürfe sind uns bekannt. Tatsache ist aber, dass wir als regionale Kärntner Brauerei nur innerhalb Kärntens zustellen, da haben wir selbstverständlich auch die Kärntner Großhändler beliefert. Alles, was über Kärnten hinausgeht, betrifft unsere Partner. Ob diese beliefern oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. In Kärnten können wir das selbstverständlich mit Lieferscheinen und Rechnungen belegen.”

Kert bestätigte derweil, von der Wettbewerbsbehörde kontaktiert worden zu sein. Es habe sich aber “nicht um eine Auskunfts-, sondern um eine sogenannte Kronzeugenregelung” gehandelt, die Hirter aber nicht für sich in Anspruch genommen habe, weil sie auf die Brauerei Hirt nicht zutreffe.

“Wir sind von diesen Absprachen überhaupt nicht betroffen. Im Gegenteil: Wir liefern jedem, der unser Bier haben will”, so versicherte Kert.

Lange Zeit war Hirt nur eine kleine Brauerei, 1913 wurde ein Ausstoß von 9.200 hl erzielt. Der damalige Hauptwirtschaftszweig war nicht das Bier sondern die Landwirtschaft. Erst mit der Produktion der heute bekannten Pilsbiere ab den 1960er Jahren und dem Fall des Bierkartells in Österreich wuchs die Hirter Brauerei mit ihrem überregionalen Bekanntheitsgrad und gehört heute zu den zehn größten Brauereien in Österreich.

 


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